Schülervertretung

Die Schülerinnen- und Schülervertretung hat nach § 74 des Schulgesetzes für das Land NRW insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schüler-innen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die Ausge-staltung der Mitwirkungsrechte ist im Erlass über die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz gere-gelt. Auf Landesebene ist die Landesschülerinnen und Landesschüler-vertretung (LSV NRW) die Vertretung der Schülerinnen und Schüler.