Förderkonzepte

„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung“ (Schulgesetz NRW § 1). Individuelle Förderung ist somit im Schulgesetz die Leitidee der schulischen Arbeit und betrifft alle Schülerinnen und Schüler.

Doch wie kann dies im realen Schulalltag umgesetzt werden?                     

Es gilt daher Unterricht und Schulorganisation so zu gestalten, dass der individuelle Lern- und Bildungserfolg gesichert wird und keine Schülerin bzw. kein Schüler hinter ihren bzw. seinen individuellen Möglichkeiten zurückbleibt. Fördern bedeutet daher nicht nur, schwachen Schülerinnen und Schülern Hilfen anzubieten, sondern auch leistungsstarken Schülerinnen und Schülern Wege und Ziele zu öffnen, die ihrem Leistungsvermögen entsprechen. Methodische Schritte wie Binnendifferenzierung oder kooperatives Lernen im Unterricht sind obligatorisch.

Im Rahmen der (Erprobungsstufen-) Konferenzen wird mit allen Kolleginnen und Kollegen vereinbart, wer zusätzliche Förderung in den Hauptfächern benötigt. Es werden Förderangebote in Englisch, Deutsch und Mathematik für schwächere Schülerinnen und Schüler angeboten. Die Anzahl dieser Förderangebote ist einerseits abhängig von der Lehrersituation eines jeden Schulhalbjahres, andererseits von der Anzahl der zu Fördernden.

Die Evaluation der Lernstandserhebung in den 8. Klassen und den Zentralen Prüfungen in den Abschlussklassen fließt kontinuierlich in die schuleigenen Lernpläne ein und bewirkt indirekt die Erfordernisse für die Eingangsklassen.

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund kann Einfluss auf die Anzahl der Deutschförderangebote und deren Inhalt haben. Ein eigener, dezidierter Lernplan dazu besteht derzeit nicht; die Inhalte des Förderunterrichts beruhen auf den Absprachen der Lehrerinnen und Lehrer und den Erfordernissen jeweiligen der Lerngruppe. Neben dem Förderunterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch in der Erprobungsstufe wird im Rahmen der Nachmittagsbetreuung umgesetzt. Viele Schwierigkeiten beim Anfertigen von Hausaufgaben wie auch im Unterricht beruhen darauf, dass Texte nicht wirklich verstanden werden. Die Lesefähigkeit und -damit verbunden- die „Förderung der deutschen Sprache im Unterricht“ (Förderung der deutschen Sprach als Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern, Schriftenreihe für Schule in NRW Nr. 5008/1999) ist eine fächerübergreifende Notwendigkeit, die es zukünftig noch deutlicher zu stärken gilt.