Wenn Schüler und Lehrer sich an bestimmte Regeln halten, können wir unser Zusammenleben in der Schule erleichtern. Um hier miteinander zu arbeiten, müssen die Interessen aller berücksichtigt werden.
1. Das ist besonders wichtig
1.1. In unserer Schule darf keiner bedroht, geschlagen, beleidigt oder beschimpft werden.
1.2. Auf dem Weg zur Schule und zu anderen Schulveranstaltungen verhalten wir uns so, dass sich niemand belästigt oder gefährdet fühlt.
1.3. Während der Unterrichtszeit möchten wir in Ruhe arbeiten können. Es ist deshalb erforderlich, dass wir alle pünktlich mit dem Unterricht anfangen und aufhören.
1.4. Jeder muss die Möglichkeit haben ungestört zu arbeiten. Das Einhalten von bestehenden gesprächsregeln ist unerlässlich.
2. In den Pausen und auf dem Schulhof
2.1. Wir dürfen das Schulgrundstück 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts betreten. Nach dem Gongzeichen begeben wir uns in die Unterrichtsräume. Laufen und Rennen ist im Schulgelände grundsätzlich verboten.
2.2. Vor Beginn des Unterrichts in Fachräumen / Kursräumen warten wir alle so leise wie möglich auf den entsprechenden Lehrer.
2.3. Bei schlechtem Wetter (3x Gongzeichen – Regenzeichen) oder Durchsage halten wir uns im Forum oder unter der Pausenhalle auf dem Schulhof auf. Der „kleine“ Schulhof darf dann nicht benutzt werden.
2.4. Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 helfen mit, dass wir in den großen Pausen auf dem Schulhof sind.
2.5. Obwohl wir zwei Schulhöfe haben, ist es aufgrund der gestiegenen Schülerzahl ziemlich eng. Damit keiner verletzt wird, darf nur mit Softbällen gespielt werden. Skateboards, Kickboards und Inliner müssen zu Hause bleiben.
2.6. Auf dem Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot.
2.7. In den großen Pausen halten wir uns auf dem Schulhof auf, aber nicht im Bereich der Fahrradständer. Ausnahmeregelungen bestehen z .Zt. in beiden Flachbauten. Wir unterlassen das Durchqueren von Beeten und turnen nicht auf den Sitzgelegenheiten.
2.8. Mofas und sonstige motorisierte Fahrzeuge müssen auf den öffentlichen Parkflächen vor dem Schulhof geparkt werden. Fahrräder dürfen auf dem Schulhof nur geschoben werden.
3. In den Unterrichtsräumen
3.1. Der Unterricht soll pünktlich beginne. Deshalb halten wir uns in der Klasse auf und bereiten uns auf den Unterricht vor. Die notwendigen Materialien (z. B. Buch, Schreibzeug, Hefte) legen wir für die folgende Unterrichtsstunde auf den Tisch. Über die Besonderheiten im Fachunterricht informiert uns die jeweilige Lehrperson.
3.2. Am Schluss eines jeden Unterrichtstages stellen wir die Stühle hoch, schließen die Fester und räumen den Unterrichtsraum auf. Der wöchentliche Ordnungsdienst sorgt für Kreide und eine saubere Tafel.
3.3. Wenn es einem Schüler schlecht geht, muss er seinen Eltern telefonisch Bescheid sagen. Falls er dann nach Hause möchte, meldet er sich beim Klassenlehrer ab.
4. Das ist eigentlich selbstverständlich
4.1. Wir tragen eine dem Arbeitsplatz Schule angemessene Kleidung. Kappen und Mützen werden während des Unterrichts abgesetzt. Jacken, Mäntel, Schals (Außenkleidung) werden ebenfalls ausgezogen.
4.2. Kaugummikauen ist nicht erlaubt.
4.3. Auf dem gesamten Schulgelände ist die Benutzung von portablen Multimediageräten (MP3-Player u. a.) nicht erlaubt. Dort herrscht auch ein absolutes Handybenutzungsverbot. Schüler, die diese Regelung nicht beachten, müssen o. g. Geräte abgeben und erhalten diese erst nach einer angemessenen Zeit zurück.
4.4. In der Schule wollen wir uns wohl fühlen. Aber wenn Papier und Abfälle herumliegen, wird es für alle ungemütlich. Deshalb wollen wir alle darauf achten, dass sowohl in den Klassenräumen als auch auf den Schulhöfen der Abfall sortiert wird. Herumliegende Gegenstände werden aufgehoben, auch wenn diese nicht von einem selbst hingeworfen wurden. Die Klassenräume werden ordentlich und sauber verlassen.
4.5. Wir müssen darauf achten, dass derjenige, der etwas beschädigt, auch wenn er es nicht absichtlich gemacht hat, den Schaden meldet und in Ordnung bringt bzw. entstandene Kosten übernimmt. Die Haftpflichtversicherung der Eltern haftet für die entstandenen Kosten.
4.6. Wir sind persönlich für die Benutzung der Schuleinrichtung verantwortlich, z. B. für Bücher oder unseren Sitzplatz.
4.7. Bei Verlust persönlicher Dinge haftet die Schule nicht. Fundsachen sollten im Sekretariat abgegeben werden, damit sie dort von den Eigentümern abgeholt werden können.
5. Toiletten
5.1. Die Toiletten werden in der Regel nur in den Pausen aufgesucht und müssen ordnungsgemäß benutzt werden.