Schulkonferenz

“Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenarbeiten.”

Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Die Zusammensetzung und der Auftrag der Schulkonferenz werden maßgeblich durch § 64, § 65, § 66 und § 67 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Mitglieder der Schulkonferenz sind laut § 66 die Schulleitern oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler.